Der Obst-, Gemüse- und Gartenbau im Gewächshaus bzw. im sogenannten „geschützten Anbau“ ist nicht zuletzt durch Russlands Krieg in der Ukraine von einem massiven Anstieg der Energie- und Produktionskosten betroffen. Um unsere Betriebe in diesen Bereichen verstärkt zu unterstützen, stehen 9 Mio. Euro zur Verfügung. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig erläutert die Details. Nach dem 110 Mio. Euro Versorgungssicherungspaket setzt er damit den nächsten Schritt, um die regionale Produktion und damit die Lebensmittelversorgungssicherheit zu stärken.
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „ Die Lebensmittelversorgungssicherheit hat für mich oberste Priorität! Das geht nur mit unseren Bäuerinnen und Bauern. Doch die gestiegenen Energie- und Produktionskosten bringen sie zunehmend unter Druck. Vor allem im Obst- Gemüse- und Gartenbau sind unsere Betriebe mit hohen Kosten bei der Bewirtschaftung ihrer Glashäuser konfrontiert. Daher unterstützen wir diese speziellen Bereiche mit 9 Millionen Euro. So stellen wir sicher, dass für die Österreicherinnen und Österreicher auch in Zukunft regionales Obst und Gemüse verfügbar ist. Damit setzen wir einen weiteren Schritt, um die Versorgungssicherheit zu stärken und den Konsumentinnen und Konsumenten noch mehr Sicherheit zu geben.“
Abwicklung
- EU-Mitgliedstaaten erhalten eine Beihilfe zur Unterstützung für Erzeuger in bestimmten Sektoren. Für Österreich beläuft sich die Höhe der Beihilfe auf rund 9 Mio. Euro, die dem Sektor Obst-, Gemüse und Gartenbau im geschützten Anbau zugeschrieben werden.
- Die nationale Umsetzung erfolgt im Rahmen einer Verordnung auf Grundlage des Marktordnungsgesetzes.
- Aufgrund der Notwendigkeit einer raschen Abwicklung wird an die bestehende Agrarmarketingbeitragspflicht und das dort als beitragspflichtig gemeldete Ausmaß der Gewächshäuser für die Bewirtschaftung von Obst, Gemüse sowie Schnittblumen und Zierpflanzen, abgestellt.
- Zusätzlich antragsberechtigt sind u.a. Pilzproduktion, Microgreens und Algen, jeweils in geschütztem Anbau, ab 200 m². Für die Bewirtschafter dieser Kulturarten ist eine eigene Antragstellung vorgesehen.
- Automatische Abwicklung für Betriebe mit bestehender Agrarmarketingbeitragspflicht.
- Betriebe, die keine Agrarmarketingbeitragspflicht entrichten und eine Bodenfläche von mindestens 200 m² aktiv bewirtschaften, müssen einen Antrag stellen. Die Beantragung bei der AMA muss bis 15. Juli 2022 erfolgen.
- Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich Ende September 2022.
Laufend aktuelle Informationen stehen unter www.landwirtschaft.at zur Verfügung.