Heute werden planmäßig die Restzahlungen von rund 109 Millionen Euro für das Agrarumweltprogramm ÖPUL, rund 65 Millionen Euro für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten und rund 12 Milionen Euro für Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe überwiesen, teilt die Agrarmarkt Austria (AMA) mit.
„Mit diesen Leistungsabgeltungen wird ein wesentlicher Beitrag zur Aufrechterhaltung der flächendeckenden Landbewirtschaftung geleistet. Durch die maßgeschneiderten Maßnahmen unterstützt die österreichische Agrarpolitik die bäuerlichen Familienbetriebe und damit auch die Produktion hochqualitativer, Lebensmittel“, betont Bundesministerin Elisabeth Köstinger.
Die Hauptauszahlung für das Agrarumweltprogramm ÖPUL (75%), die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (75%) und die Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017 fand bereits am 20. Dezember 2017 statt.
Die Zahlungen für das ÖPUL 2015 und die Ausgleichszulage sind im Wesentlichen auf die Restzahlung in Höhe von 25% für das Antragsjahr 2017 zurückzuführen. Darüber hinaus wirken sich die Einarbeitung von diversen Korrekturen und Einsprüchen auf die Berechnungsergebnisse aus.
Die Überweisung der Direktzahlungen beruht zum größten Teil darauf, dass gemäß geltenden EU-Vorgaben erst nach Abschluss sämtlicher Kontrollen zur Beihilfefähigkeit eines Antrages eine Anweisung erfolgen darf. Daher war es nicht möglich, alle Betriebe, die einen Antrag auf Direktzahlungen im Rahmen des Mehrfachantrages Flächen 2017 gestellt haben, bei der Auszahlung im Dezember 2017 zu berücksichtigen.
27,3 Millionen Euro für Projektförderung
Zu diesem Auszahlungstermin weist die AMA auch für den Bereich der Ländlichen Entwicklung – Projektförderung (beispielsweise für „Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung“) rund 27,3 Millionen Euro an. Weiters kommen bei den Wein-Maßnahmen rund 1,3 Millionen Euro zur Auszahlung. Davon betrifft ein großer Teil die Maßnahme „Weingartenumstellung“.
Mitteilungen und Bescheide Mitte Mai versendet
Die Mitteilungen und Bescheide zu den Abrechnungen werden Mitte Mai 2018 versendet. Darin wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Wesentlich ist, dass für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen Mitteilungen die Frist mit der Zustellung zu laufen beginnt. Nähere Informationen zu den Auszahlungsbeträgen können aus den einzelnen Merkblättern der AMA (insbesondere Prämienhöhen oder -auflagen im Detail) entnommen werden.
Abrechnungsreport im Serviceportal der AMA
Die Auszahlungshöhe je Betrieb kann im Internet-Serviceportal der AMA unter www.eama.at unter Angabe der Betriebsnummer und des PIN-Codes oder mittels Handy-Signatur abgerufen werden.
Die AMA bietet ergänzend zu den Auszahlungen des ÖPUL 2015 einen detaillierten Report aus den Berechnungsdaten über eAMA an. In einer übersichtlichen Auflistung ist die Abrechnung für jede Maßnahme und für jeden Schlag dargestellt. So kann einfach nachvollzogen werden, wie sich der Auszahlungsbetrag zusammensetzt. Der Abrechnungsreport ist im Serviceportal der AMA unter www.eama.at im Bereich „Flächen“, Menüpunkt „Abrechnungsreport und Mitteilung ÖPUL“ zu finden.
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