„Mit der heutigen Abstimmung im Nationalrat zum Totalverbot von Glyphosat offenbart sich, wer beim Thema Pflanzenschutz für oder gegen bäuerliche Anliegen eintritt.
Unverständlich ist daher das landwirtschaftsfeindliche Abstimmungsverhalten der Allianz aus SPÖ, FPÖ, NEOS und JETZT. Diese Allianz ignoriert mutwillig wissenschaftliche Erkenntnisse der Glyphosat-Machbarkeitsstudie von Boku und AGES, deren 400 Einzelstudien und 25 Expertenmeinungen sowie die Anliegen der bäuerlichen Berufsgruppe. Ein Totalverbot von Glyphosat ist außerdem unionsrechtswidrig, wie die Erfahrungen der Kärntner Landesregierung zeigen“, ist Bauernbund-Präsident Abg. z. NR Georg Strasser verärgert über die Ankündigungen der Parlamentsfraktionen. „Einzig die ÖVP steht hinter den Bäuerinnen und Bauern, während andere mit populistischen Aktionen auf Kosten der Landwirtschaft politisches Kleingeld wechseln wollen“, stellt Strasser fest.
Nationale Machbarkeitsstudie zu Glyphosat bringt eindeutige Erkenntnisse
„Trotzdem gehen wir davon aus, dass vorerst keine einseitigen Wettbewerbsnachteile für Österreichs Bäuerinnen und Bauern entstehen. Der SPÖ-Antrag zum Glyphosat-Totalverbot ist nämlich unionsrechtswidrig und wird daher im Rahmen der Notifizierung abgelehnt werden. Schließlich liegt die Kompetenz für die Zulassung bei der EU“, zeigt sich Strasser verwundert über das mutwillige Ignorieren wissenschaftlicher Erkenntnisse und der bestehenden Rechtslage. Die Machbarkeitsstudie kommt zum Schluss, dass der richtige Einsatz des Wirkstoffs positive ökologische Effekte habe. Von einem möglichen Glyphosat-Totalverbot seien daher vor allem die bodenschonenden Verfahren der Mulch- und Direktsaat betroffen. „Auf rund 1% der landwirtschaftlichen Nutzfläche wird Glyphosat eingesetzt. Österreichs Lebensmittel sind die sichersten auf der ganzen Welt, das wird von der Lebensmittelbehörde alljährlich bestätigt“, unterstreicht Strasser.
Populismus auf dem Rücken heimischer Bauern
„Wie man aus den Erfahrungen des Landes Kärnten ableiten kann, hält der Versuch, ein Glyphosat-Totalverbot durchzusetzen, einer Notifizierung durch die EU-Kommission nicht stand. Diese Tatsache ist den Parlamentsfraktionen bekannt, deshalb kann die heutige Aktion als Wählertäuschung gesehen werden. Wir verschließen uns nicht dem Fortschritt, gestalten Politik aber auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der bäuerlichen Lebensrealität“, so Strasser.
ÖVP-Antrag mit Glyphosat-Teilverbot und Rechtssicherheit
„Dem populistischen Antrag der SPÖ setzen wir einen EU-rechtskonformen Gesetzesantrag zum Pflanzenschutzmittelgesetz entgegen“, betont Strasser. In Anlehnung an das im März 2019 vom Land Kärnten beschlossene teilweise Anwendungsverbot sieht der ÖVP-Antrag vor, dass künftig die Anwendung von Glyphosat für private Anwender im Haus- und Kleingartenbereich, aber auch die Anwendung im Bereich von Schulen und Kindergärten beziehungsweise sensiblen Gebieten verboten wird. Die sachgerechte Anwendung von Glyphosat in der Landwirtschaft durch fachlich ausgebildete Personen ist nicht betroffen. „Mit dem eingebrachten Antrag setzt die ÖVP auf eine konstruktive, nachhaltige, aber vor allem rechtssichere Agrarpolitik auch in Zeiten eines populistischen Vorwahlkampfes. Die ÖVP steht somit als einzige Partei konsequent für die Absicherung der Produktion von Lebensmitteln in Österreich“, so der Bauernbund-Präsident.