SPÖ, FPÖ, NEOS und Liste Jetzt haben sich im Sommer gegen die österreichische Landwirtschaft und für ein vollständiges nationales Anwendungsverbot des Pflanzenschutzmittels Glyphosat entschieden. Ein solches Verbot war davor für Kärnten bereits als EUrechtwidrig eingestuft worden und wurde dort in ein Teilverbot (Verbot im privaten Gebrauch und sensiblen Zonen) umgewandelt. Das im Juli 2019 vom Parlament beschlossene vollständige nationale Anwendungsverbot des Pflanzenschutzmittels Glyphosat bedarf einer Notifizierug durch die EUKommission, um in Kraft treten zu können.
Die Kommission hat in ihrem Schreiben die Vorgehensweise von SPÖ, FPÖ, NEOS und Liste Jetzt aufs Schärfste kritisiert. „Das Gesetz hätte bereit als Entwurf notifiziert werden müssen und nicht erst nach dem Beschluss durch den National- und Bundesrat“, übt der Bauernbund Kritik an den Parlamentsparteien. Außerdem gibt es laut dem Europarechtsexperten Walter Obwexer zahlreiche rechtliche Argumente, warum dieses Gesetz so nicht anwendbar ist. Zudem hat die EK im August 2019 gegenüber einer Anfrage von MEP Alexander Bernhuber festgestellt, dass ein generelles Verbot außerhalb des vorgegeben Rechtsrahmens dem EU-Recht zuwiderlaufen würde.
„Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist aus gutem Grund auf europäischer Ebene geregelt, damit für die Landwirtschaft in den Mitgliedsstaaten gleiche Bedingungen gelten. Nationale Einzelverbote sind nicht im Sinne europäischer Zulassungsmechanismen. Es kann nicht sein, dass die Kommission hier mit zweierlei Maß misst. Diese Entscheidung steht nicht nur im Widerspruch zu bisherigen Urteilen der Kommission, sondern bedeutet auch einen Wettbewerbsnachteil für unsere Bäuerinnen und Bauern“, kritisiert der Österreichische Bauernbund.
Nun droht der Republik ein Vertragsverletzungsverfahren aufgrund der rein parteipolitischen Entscheidung von SPÖ, FPÖ, NEOS und Liste Jetzt. Aufgrund der entstehenden Rechtsunsicherheit drohen Klagen. „Dieses Pfuschgesetz muss von SPÖ, FPÖ und NEOS im Parlament unbedingt repariert und ordnungsgemäß notifiziert werden. Wir fordern Bundeskanzlerin Bierlein auf, das Gesetz nicht in Kraft treten zu lassen – sie würde damit ein Vertragsverletzungsverfahren in Kauf nehmen“, warnt der Bauernbund.
Keine Planungssicherheit für betroffene Bauern
„Die österreichischen Bauern brauchen jetzt Planungssicherheit und stabile Rahmenbedingungen. Es wäre verantwortungslos, würde die Entscheidung über ein nationales Glyphosat-Totalverbot in einem langwierigen rechtlichen Ping-Pong zwischen EU-Kommission und den nationalen Behörden ausarten“, hält der Bauernbund fest.