Weitere Klarstellung zur Landwirtschaft bei der Eindämmung von Corona:
1. Bis auf Weiteres findet kein Parteienverkehr und keine Annahme von MFA-Anträgen bei den Landwirtschaftskammern, Bezirksbauernkammern bzw. deren Außenstellen statt. Die Einreichfrist für die Mehrfachanträge wird daher über den 15. Mai hinaus verlängert
2. Vor-Ort-Kontrollen, insbesondere der AMA werden ab sofort auf das absolut notwendigste Maß (u.a. Gefahr in Verzug) eingeschränkt
3. Ausgangssperren und das Verbot von Versammlungen von mehr als 5 Personen gilt für landwirtschaftliche Betriebe nicht. Sie gelten als kritische, systemerhaltende Infrastruktur: landwirtschaftliche Betriebe können ihrer Tätigkeit möglichst uneingeschränkt nachgehen (z.B. ist Feldarbeit nach wie vor möglich). Hygienemaßnahmen sind zwingend einzuhalten
4. Tierversteigerungen dürfen in dieser Form nicht mehr abgehalten werden
5. Für den Agrarhandel (Lagerhäuser) gelten die aktuellen Einschränkungen der Öffnungszeiten nicht. Das gilt auch für Gartenbaubetriebe und Produzenten von Pflanzensetzlingen
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Info von BM Köstinger (BMLRT)