Erstmals seit 1954, sprich seit 65 Jahren wird der Bund im Jahr 2019 wieder weniger ausgeben als er einnimmt. Gemäß dem Gesamtbudget sind für 2018 Einnahmen in der Höhe von 76,38 Mrd. € und Ausgaben in der Höhe von 78,54 Mrd. € veranschlagt. Das entspricht einem Defizit des Bundes von 2,2% des BIP.
Das Budget 2018 und 2019 für das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus beträgt insgesamt rund 2,885 Milliareden Euro je Jahr, das sind rund 5,77 Millarden Euro für die kommenden zwei Jahre.
Insgesamt erhöhen sich die Budgetmittel im Bereich Landwirtschaft, Natur und Tourismus im Ressort um rund 80 Millionen Euro im Vergleich zum Voranschlag 2017. Der Grund liegt vor allem an den hinzugekommenen Bereichen Tourismus und Energie sowie den verfügbaren EFRE-Mittel.
Für die Bereiche Landwirtschaft, Natur und Tourismus sind in Summe rund 2,218 Millarden Euro im Jahr 2018 und rund 2,221 Millarden Euro im Jahr 2019 veranschlagt.
Im Agrarteil des Ressortbudgets sind wie in den vergangenen Jahren EU-Mittel ein wesentlicher Eckstein der Landwirtschaftsfinanzierung. Im Agrarbudget 2018 sind 1,282 Millarden Euro, im Jahr 2019 1,285 Milliarden Euro an EU-Geldern enthalten.
Für Direktzahlungen, Marktordnungsausgaben und Fischereiwirtschaft der EU sind im Jahr 2018 661 Millionen Euro, im Jahr 2019 665 Millionen Euro für Auszahlungen veranschlagt.
Die EU-Mittel für Marktordnungsmaßnahmen für die Jahre 2018 und 2019 sind vorsichtig budgetiert, die Auszahlungen für die Direktzahlungen sind gesichert und es kommt zu keinen realen Kürzungen innerhalb der 1. Säule der GAP. Die Auszahlungen erfolgen nach dem tatsächlichen Bedarf.
Für die Regionalentwicklung sind im BVA 2018 und 2019 in Summe jeweils rund 57 Millionen Euro an EU-Mitteln veranschlagt.
Die zum überwiegenden Teil von EU, Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Konzeption der Leistungsabgeltungen wird auch bei der Gestaltung des Agrarbudgets 2018 und 2019 fortgeführt. Die Ausfinanzierung des Programmes für die Entwicklung des Ländlichen Raumes ist gesichert.
Neben den kofinanzierten Förderungen stehen dem Agrar- und Tourismusbereich nationale Maßnahmen, wie land- und forstwirtschaftliche Kredite (AIK), nationale Förderungen für Bildung, Beratung und Forschung, Maßnahmen der Tourismusförderung sowie sonstige Projektförderungen, die nicht in die von der EU mitfinanzierten Förderungsschwerpunkte einbezogen worden sind, im Jahr 2018 in Höhe von rund 58 Millionen Euro und im Jahr 2019 von rund 47 Millionen Euro zur Verfügung.
Bei den Landwirtschaftlichen Schulen und Forstschulen ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Lehrpläne zu sichern sowie der Bedarf für die Forschungstätigkeiten zu finanzieren. Zu diesem Zweck sind für 2018 Geldmittel in der Höhe von rund 97 Millionen Euro, 2019 von rund 100 Millionen Euro budgetiert.