Eine verpflichtende Obergrenze von 60.000 Euro für die Direktzahlungen pro Betrieb sieht die EU-Kommission in der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor. Ein erster Entwurf für den Vorschlag wird jetzt zwischen den verschiedenen EU-Kommissaren austariert. Ende Mai will EU-Agrarkommissar Phil Hogan seine abgestimmten Pläne veröffentlichen.
Von den 60.000 Euro als Obergrenze dürfen die Arbeitskosten von landwirtschaftlichen Kräften abgezogen werden. Zudem müssen im ersten Entwurf für die GAP-Reform die EU-Mitgliedstaaten eine Zusatzzahlung für die ersten Hektar fortschreiben, um die Kleinbetriebe zu fördern. Die eingesparten Mittel aus der Obergrenze sollen im EU-Mitgliedstaat verbleiben und in die ländlichen Förderprogramme der Zweiten Säule national umverteilt werden. Bis zu 10% der Direktzahlungen dürfen an die Produktion gekoppelt werden, etwa an die Erzeugung von Zuckerrüben. Schweine und Geflügel sind von der gezielten Förderung ausgenommen. Dazu können zusätzlich 3% der Direktzahlungen speziell an die Erzeugung von Eiweißpflanzen gekoppelt werden. Das Greening wird im Entwurf abgeschafft. Dafür wird es eine Basisprämie geben und zusätzliche Zahlungen, die an die Einhaltung besondere Umwelt- und Klimastandards geknüpft sind.
Weiterhin verbleiben den EU-Mitgliedstaaten die mehrjährigen Programme der Zweiten Säule, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, umweltfreundliche Produktionsweisen oder neue Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu unterstützen.
Neu ist die Freiheit der EU-Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung der GAP. Die EU legt den Rahmen fest, definiert Ziele und stellt Indikatoren auf, an denen sich die Erfüllung der Ziele messen lassen. Dazu gehören geringere Treibhausgasemissionen, Humusanreicherung im Boden, die Vermeidung von Nitrat im Grundwasser und die Artenvielfalt. Die EU-Mitgliedstaaten haben dann die Wahl der Mittel und dürfen auch regional unterschiedliche Pläne bei der EU-Kommission vorlegen. Sollte sich die Genehmigung des Plans hinziehen, sollen die Landwirte davon keine Nachteile haben, stellte Hogan im Landwirtschaftsausschuss des EU-Parlaments klar. Es sollte in diesem Fall Teilgenehmigungen geben, damit die Landwirte pünktlich ihre Direktzahlungen bekommen. An dem Entwurf kann sich noch einiges ändern. Sollte die EU-Kommission auf einer verpflichtenden Obergrenze für die Direktzahlungen von 60.000 Euro pro Betrieb beharren, werden sich einige EU-Mitgliedsstaaten vehement dagegen wehren.