Nach 34 Verhandlungsrunden ist es nun endlich so weit. Das „Regionalprogramm Neu“ steht.
Ausgehend von negativen Ergebnissen vorgenommener Stichprobenüberprüfungen der Nitrateinträge im Raum Graz bis Radkersburg im Jahr 2008, wurde nach jahrelangen Verhandlungen im Jahr 2015 durch den damaligen FPÖ-Umweltlandesrat Gerhard Kurzmann eine für die Bauern untragbare Wasserschutzverordnung gegen den Willen der bäuerlichen Interessensvertretungen erlassen. Seit der Übernahme des Umweltressorts durch die SPÖ wurde nun diese Woche der über zwei Jahre dauernde Verhandlungsmarathon zur Verbesserung der problematischen Verordnungsinhalte beendet und die neue Verordnung durch den zuständigen Landesrat Anton Lang unterzeichnet.
Kompromiss
Ein harter aber nun von beiden Seiten getragener Kompromiss, der jedoch die Möglichkeit von Verbesserungen in Kernbereichen nach entsprechender positiver Beobachtungsphase beinhaltet.
Die Zugänge zur Zielerreichung waren zwischen den Wasserverbänden und der Landwirtschaft naturgemäß sehr differierent, weshalb ein Endergebnis nur ein Kompromiss sein kann. Durch den Einsatz von fünf Arbeitsgruppen und eines übergeordneten Lenkungsausschusses wurde eine Verhandlungsplattform unter der Leitung von Rektor Harald Kainz (TU-Graz) geschaffen, die eine Vielzahl von Maßnahmen erarbeitete, um die oft weit auseinanderliegenden Positionen der Landwirtschaft und jene der Wasserversorger zu vereinen. Die Alternative dazu wäre nämlich die Beibehaltung der bestehenden Verordnung gewesen. Die Landwirtschaft wurde im Lenkungsausschuss federführend von Präsident Franz Titschenbacher vertreten, in den Arbeitsgruppen waren seitens der Bauernschaft die Herren Karl Totter, Hannes Vogljäger, Andreas Ortner, Josef Kowald, Markus Hillebrand und Gottfried Loibner eingebunden. Damit war seitens der Landwirtschaft ein Höchstmaß an Kompetenz abgebildet.
In insgesamt 34 Sitzungen erarbeiteten Landwirtschaftskammer, Wasserversorger, Fachexperten, Wissenschaftler und Behördenvertreter das nunmehr unterzeichnete Endergebnis. Um diesen aufwendigen Prozess nicht zu gefährden, wurde zwischen den zuständigen Landesräten Lang und Seitinger sowie Rektor Kainz vereinbart, dass die Politik während des Verhandlungsprozesses keine Medienaktivitäten und öffentliche Auftritte betreibt, um die hochsensible Zielerreichung beiderseits nicht zu gefährden.
Vorgaben gelockert
Mehrmals ins Stocken geratene Verhandlungen konnten ausschließlich durch das gute Einvernehmen zwischen den Landesräten Lang und Seitinger wieder aufgenommen werden. Zudem gelang es Landesrat Seitinger, in harten Verhandlungen mit Wien und Brüssel eine Sonderfördermaßnahme für das Regionalprogramm zu erwirken. Damit könnte eine doppelt so hohe Fördersumme wie bisher für die betroffene Region zur Verfügung gestellt werden. Diese neue Förderrichtlinie wurde kürzlich von den Agrarlandesräten Österreichs einstimmig beschlossen und wird nun zur Notifizierung in Brüssel vorgelegt. Zudem wurde auf Initiative von Rektor Kainz eine möglichst rasche Neubewertung der Bodenkarten vereinbart, um die tatsächlichen Ertragslagen zu eruieren. Die Finanzierung dafür wird zu Zwei-Drittel durch das Landwirtschaftsressort und zu einem Drittel durch das Umweltressort sichergestellt. Zudem konnte die Umweltberatung in ihrer bisherigen Form erhalten werden, indem ein „Expertenteam Grundwasserschutz“ als ausgeglichen besetztes Steuerungsgremium für die Umweltberatung eingerichtet wurde. Die höchst umfangreichen Inhalte dieser neuen Verordnung werden in der nächsten Ausgabe der Landwirtschaftlichen Mitteilungen und gleichzeitig auf www.neuesland.at verlautbart.
Hart aber fair
„Ich möchte mich ausdrücklich bei Landesrat Anton Lang für die in der Sache oft harte aber faire Gesprächsbasis bedanken, ohne die es nicht zu einer Überarbeitung dieser für die Bauern untragbaren Verordnung gekommen wäre – die Möglichkeit zur Evaluierung ist zudem ein Silberstreif am Horizont“, so Seitinger. „Ebenso gilt dem gesamten Verhandlungsteam unter der Führung von Rektor Harald Kainz ein großer Dank für die respektvolle Kompromissfindung“.
Foto: Lebensressort