Fast zwei Drittel der Speisen im täglichen Außer-Haus-Verzehr von Regelung betroffen
Die Verordnung zur Herkunftskennzeichnung der Zutaten Fleisch, Milch und Eier in Großküchen wurde heute kundgemacht und tritt mit 1. September 2023 in Kraft. „Dank der engagierten Arbeit von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig konnte ein lang ersehnter Meilenstein für die Bäuerinnen und Bauern in Österreich gesetzt werden. Endlich bekommen die Konsumenten bei vielen Speisen im täglichen Außer-Haus- Verzehr die Gewissheit, woher die darin enthaltenen Lebensmittel stammen. Mit den Regelungen zur freiwilligen Kennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung nehmen wir zudem die Gastronomie in die Pflicht“, freut sich Bauernbund-Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser.
2,2 Millionen Mahlzeiten und damit fast zwei Drittel der täglich außer Haus verzehrten Speisen werden in öffentlichen oder privaten Großküchen konsumiert. Deren Betreiber müssen spätestens ab September verpflichtend angeben, woher sie Fleisch, Milch und Eier beziehen. „Wir haben uns um eine gute Lösung für alle Beteiligten bemüht. Auch seitens der Kantinen besteht ein großes Interesse an einer durchgehenden Kennzeichnung, dem die Verordnung entspricht. Jeder Gast muss damit auf den ersten Blick erkennen können, woher das Schnitzel, die Butter oder das Spiegelei stammen. Durch verpflichtende Kontrollen können wir das gewährleisten“, betont Strasser.
Strasser sieht alle Akteure entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette nun in der Pflicht: „Das Mehr an Transparenz am Teller muss auch für ein Mehr an Wertschöpfung auf den Höfen sorgen. Der Ausbau des Anteils regionaler Produkte in der Gemeinschaftsverpflegung bedarf der Zusammenarbeit von Produzenten, Großküchen- Betreibern und Konsumenten. Heimische Qualität hat ihren Preis, die Zahlungsbereitschaft bestimmt letzten Endes auch über das Angebot“, so der Bauernbund-Präsident.
Ein wichtiger Hebel sei laut Strasser der verpflichtende Herkunftsnachweis in der Gastronomie bei freiwilligen Herkunftsangaben: „Eine Irreführung des Konsumenten ist damit nicht mehr möglich. Wenn auf der Speisekarte ‚Österreich‘ angegeben ist, muss auch nachweislich durchgehend ‚Österreich‘ enthalten sein. Das schafft Vertrauen und Sicherheit“, so Strasser.