Plakate über „giftspritzende Bauern“ landeten vor Gericht. Der Bauernbund klagte IST-Aktivist Franz Sölkner. Das Gericht fällte ein klares Urteil mit weitreichenden Folgen.
„Gott schütze uns vor giftspritzenden Bauern! Keine Keime und Antibiotika auf den Tellern unserer Familien! Schluss mit der Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt durch die giftunterstützte Landwirtschaft!“ Diese Sprüche standen auf großflächigen Plakaten in Leibnitz und Gleisdorf, aufgestellt von der „Initiative SteirerInnen gegen Tierfabriken (IST)“ unter der Verantwortung des IST-Aktivisten Franz Sölkner. In zahlreichen Anrufen in der Bauernbund-Zentrale ließen erboste Bauern ihrem Unmut freien Lauf, worauf die Verantwortlichen im Bauernbund sofort reagierten und eine Unterlassungsklage bei Gericht einbrachten.
Das Bezirksgericht Graz-Ost hat nach mehreren Verhandlungsrunden und Beweisverfahren nach eineinhalb Jahren Prozessdauer ein klares, noch nicht rechtskräftiges Urteil gefällt:
„Die beklagte Partei ist der klagenden Partei gegenüber schuldig, es ab sofort bei sonstiger Exekution zu unterlassen
- Werbeplakate aufzustellen, welche den Bauernstand als Giftspritzer oder dem ähnlichen bezeichnen, sowie
- zu unterstellen, dass der Bauernstand Produkte mit gesundheitsschädigenden Keimen erzeugt und vertreibt und
- der Landwirtschaft zu unterstellen, sie fördere den Einsatz von Gift“.
Weiters wurde die „Initiative“ dazu verurteilt, „ihre Behauptungen als unwahr zu widerrufen und dies auf selber Anzahl und Größe von Plakaten, wie das klagsgegenständliche Werbeplakat sowie in der Steiermark-Ausgabe der Tageszeitung „Kleine Zeitung“ auf ihre Kosten zu veröffentlichen. Die klagende Partei hat vollständig obsiegt.“
Bauernbund-Direktor Franz Tonner sieht darin eine Bestätigung der Notwendigkeit, ungerechtfertigte Angriffe auf die Bauernschaft gerichtlich zu verfolgen: „Als Steirischer Bauernbund sind wir sehr froh, dass mit diesem Urteil den unwahren Behauptungen des Herrn Sölkner, dass unsere Bauern Giftspritzer seien und Produkte mit gesundheitsschädlichen Keimen erzeugen würden, ein für alle Mal ein Riegel vorgeschoben wurde und diese als unwahr widerrufen werden müssen. Das ist ein Sieg der Gerechtigkeit! Unsere heimischen Bauern haben es nicht verdient so verunglimpft zu werden, denn sie erzeugen Lebensmittel mit höchster Qualität und das 365 Tage im Jahr. Wir freuen uns, dass wir das nun auch rechtlich für unsere Mitglieder erkämpfen konnten!“
Tonner sieht auch in der Urteilsbegründung zukunftsweisende Entscheidungen, die in der heutigen Zeit gar nicht mehr selbstverständlich sind. So stellt das Gericht unter anderem fest: „Da es sich bei Keimen um Krankheitserreger handle, demnach Bauern eine Gesundheitsschädigung der Bevölkerung für möglich hielten und sich damit abfänden, was eine Verleumdung darstelle, weil die beklagte Partei um die Unrichtigkeit ihrer Aussage wisse. Vielmehr sei gerade aus dem Gesichtspunkt der Bekämpfung von Keimen und anderen Krankheitserregern die Bauernschaft dazu gezwungen, Pflanzenschutzmittel und Medizin (ohne deren Hilfe ein großer Bestand von Nutzvieh verenden würde) in geregelten Maßen einzusetzen“. Und weiter: „Auch die zweite Aufschrift auf den Plakaten sei eine provozierende Beleidigung und daher eine Ehrenbeleidigung. Weiters sei der darin erhobene Vorwurf unwahr und ziele auf die Kreditschädigung der von der klagenden Partei vertretenen Bauernschaft ab. Die Behauptung, die Landwirtschaft unterstütze den Einsatz von Gift, sei haltlos, wobei wiederum die Assoziation der breiten Bevölkerung mit dem Wort „Gift“ und die damit verbundene unterstellte Gesundheitsschädigung der Bevölkerung durch die Bauern anzuführen sei. Die Landwirtschaft sei bemüht, durch ständige Erneuerungen von Technologien und Methoden so pflanzen- und tierschonend wie möglich vorzugehen, weshalb die obige Behauptung rein auf die Verunglimpfung des Bauernstandes abziele. Durch die Äußerung der beklagten Partei würden der Bauernstand und somit auch die klagende Partei in ihrem Fortkommen behindert.“ Abschließend stellte das Gericht fest: „Namhafte Europarechtsexperten kamen zum Schluss, dass ein Totalverbot von Glyphosat nicht möglich ist. Sohin ist die Bezeichnung „Gift“ für Glyphosat jedenfalls unzulässig!“
„Vom Bezirksgericht Graz wurde erstmals der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gerichtlich beurteilt. Weitere ähnlich gelagerte Agitationen gegen die Bauernschaft werden demnach diesem Gerichtsurteil Folge leisten“, freut sich Direktor Franz Tonner über die Breitenwirkung dieses Urteiles.