SPÖ stimmt erneut gegen Übergangsregelung für 47 bedrohte Ökostromanlagen
Im Bundesrat wurde die Übergangslösung für 47 Biomasseanlagen beschlossen. „Die SPÖ hätte sich erneut für Ökostrom entscheiden können, hat es aber wieder nicht getan. Das Biomasse-Grundsatzgesetz war die einzige Option, um die Rettung der Biomasseanlagen möglich zu machen und somit wichtige Ökostromanlagen weiter am Netz zu halten. Unsere Lösung wird den betroffenen Anlagenbetreibern nun möglichst rasch helfen“, betont Bundesministerin Elisabeth Köstinger zum heutigen Beschluss im Bundesrat.
Die Überbrückungslösung soll den betroffenen Biomassekraftwerken einen Übergang ermöglichen, bis das „Erneuerbaren Ausbau Gesetz“ (EAG) in Kraft tritt. „Die Biomassekraftwerke sind vor allem für die Versorgungssicherheit in Österreich wichtig und liefern kontinuierlich sowie wetterunabhängig Strom. Außerdem stärken sie unsere Unabhängigkeit von Stromimporten. Leider sind diese starken Argumente der SPÖ nach wie vor nichts wert“, so Köstinger. „Gerade in den letzten Tagen, wo der Kampf gegen Atomstrom höchste Priorität hatte, ist dieser Beschluss von noch viel größerer Bedeutung. Atomkraftwerke und deren Energieproduktion sind für uns keine Alternative. Daher brauchen wir einen ausgewogenen und starken Energiemix von der Wind- bis zur Wasserkraft, von der Biomasse bis hin zur Photovoltaik. Wir zeigen vor, wie die Energieproduktion der Zukunft in Europa funktioniert“, betont die Ministerin.
Auf dem Biomasse-Grundsatzgesetz aufbauend werden die Länder nun sogenannte Ausführungsgesetze beschließen. Für die betroffenen 47 Anlagen werden sie die Förderungen für drei Jahre vorsehen und die Höhe des Tarifs per Verordnung festlegen. Dabei sind die Regelungen für Nachfolgetarife von Ökostrom sinngemäß anzuwenden. „Die Erarbeitung des Biomasse-Grundsatzgesetzes war aufgrund der Blockade der SPÖ notwendig. Nun werden die Länder möglichst rasch die detaillierte Umsetzung beschließen, denn wir wollen auch weiterhin gemeinsam auf heimischen Ökostrom setzen“, so Köstinger.