Überbordende Bürokratie gilt mittlerweile als eine der größten Gefahren für die Ansiedelung und die erfolgreiche Entwicklung von Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger verzweifeln mitunter an kompliziert formulierten Vorschriften, Regelwerken und Formularen. Landeshauptmann Christopher Drexler will daher in der Steiermark vorangehen und alle Landesgesetze mit einem Gesetz auf den Prüfstand stellen. Durch dieses Gesetz sollen alle Vorschriften einem Rütteltest unterzogen werden ob sie weiterhin notwendig, zeitgemäß und verhältnismäßig sind. Gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Christoph Bezemek, bis vor einem Jahr Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz, stellte der Landeshauptmann sein Vorhaben vor.
Ein Gesetz, das alle Landesgesetze auf den Prüfstand stellt
„Es wird viel von Bürokratieabbau geredet, aber dafür sind auch konkrete Maßnahmen notwendig. Deswegen braucht es einen neuen und radikalen Ansatz, der bestehende Gesetze entschlackt und verschlankt“, betont Landeshauptmann Christopher Drexler. Ein sogenanntes Reformgesetz soll Ausgangspunkt und Grundlage eines umfassenden Reformprozesses mit dem Ziel einer übergreifenden Deregulierung sein.
Dadurch und im Weg konsequent forcierter Digitalisierung soll die Lebensführung Steirerinnen und Steirer vereinfacht und die heimische Wirtschaft entlastet werden. Zu diesem Zweck verfolgt das Gesetz einerseits die größtmögliche Entbürokratisierung von Verwaltungsabläufen insbesondere im Bereich des Wirtschaftslebens. Andererseits geht es seinem Deregulierungsanspruch nach wesentlich darüber hinaus, indem Gegenstand und Inhalt der jeweiligen Regelungskomplexe einer umfassenden Prüfung unterzogen werden.
„Jedes Landesgesetz soll durch das Reformgesetz unter der Drohung stehen, mit 31. Dezember 2027 außer Kraft gesetzt zu werden. Nur jene Gesetze, die notwendig, zeitgemäß und verhältnismäßig sind sollen fortbestehen. Das ist ein Gesetz, das alle anderen Gesetze auf den Prüfstand stellt. Damit unterziehen wir allen Landesgesetzen in der Steiermark einem genormten Rütteltest. Wenn sie diesen nicht bestehen und die Steirerinnen und Steirer und unsere Wettbewerbsfähigkeit bestlasten, sollen sie mit Ende 2027 außer Kraft treten. Überbordende Bürokratie ist eine Belastung, gegen die wir in der Steiermark mittels Radikalkur vorgehen wollen“, so Landeshauptmann Christopher Drexler.
Dementsprechend sollen mit dem Steiermärkischen Entbürokratisierungsgesetz alle (einfachen) Landesgesetze und Verordnungen mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft gesetzt werden, sofern sie nicht in der Anlage des Gesetzes aufgezählt sind. Nur jene Genehmigungsverfahren und Anforderungen im Landesrecht, die einem mehrstufigen Prüfraster im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit genügen, sollen in der Folge die bestehenden Regelungen als jeweils neu zu erlassende Materiengesetze und Verordnungen ablösen. Dieses Außerkrafttreten soll nicht nur eine Entschlackung des Rechtsbestandes über einen Abbau überflüssig gewordener Rechtsvorschriften bewirken, sondern auch dazu anhalten, die bestehenden Genehmigungsverfahren und Anforderungen, wie sie in den einzelnen Gesetzen und Verordnungen vorgesehen sind, zu überdenken.
Univ.-Prof. Dr. Christoph Bezemek: „Der vorliegende Entwurf ist extrem mutig und radikal in seinem Anspruch: Der Gesetzgeber wird unter Druck gesetzt, den eigenen Rechtsbestand zu hinterfragen und zu prüfen, ob diese Gesetze zukunftstauglich sind oder ob Reformbedarf besteht. Nach dem „all out“-Prinzip wird die Politik unter Zugzwang gesetzt, mit Innovationskraft und Weitblick geltendes Recht zu prüfen.“
Verfassungsgesetze sollen vom Anwendungsbereich des Gesetzes von vorne herein ausgenommen sein. Organisations- und dienstrechtliche Vorschriften und einzelne Materiengesetze, die ausschließlich unionsrechtlich determiniert sind und eine Mindestumsetzung darstellen (z.B. Hinweisgeberschutzgesetz, Web-Zugangsgesetz), sollen auch nach dem 31. Dezember 2027 in Kraft bleiben.
Der Stichtag des 31. Dezember 2027 wurde so gewählt, dass die Prüfung der Erforderlichkeit des Rechtsbestands erfolgen und externe Expertise, wie etwa der Universitäten, in den Prozess einfließen kann. Auch muss den zuständigen Ressorts ausreichend Zeit für den Rechtssetzungsprozess bezogen auf die Nachfolgeregelungen bleiben.
Digitalisierungsoffensive für eine moderne Verwaltung
Einen weiteren wesentlichen Baustein in diesem Zusammenhang stellt die Digitalisierungsoffensive dar. Durch ein Steiermärkisches Digitalisierungsgesetz sollen Behördenwege reduziert, Verfahren noch stärker digital unterstützt und vereinfacht werden. Beide Vorschläge verfolgen das Ziel, eine moderne und schlanke Verwaltung sicherzustellen.
Landeshauptmann Christopher Drexler: „Wir wollen in der Steiermark den Weg der Entbürokratisierung vorangehen – oder in diesem Fall mutig auch einen notwendigen Schritt zurück machen. Nämlich dort, wo es zu viel Bürokratie, Regulierung und Bevormundung gibt. Oder dort, wo Verfahren unnötig verkompliziert werden und dadurch die Steiermark in ihrer Wettbewerbsfähigkeit lähmen. Deswegen wollen wir in der Steiermark einen revolutionären Vorstoß machen und die überbordende Bürokratie in Angriff nehmen.“