Köstinger: Tragfähige Lösung für von Schließung bedrohte Holzkraftwerke
Der Ministerrat hat wie erwartet den Entwurf des Biomasse-Grundsatzgesetzes beschlossen. „Mit diesem Gesetz haben wir eine tragfähige Lösung geschaffen, welche die Zukunft der 47 gefährdeten Biomasseanlagen sichern soll“, betonte Bundesministerin Elisabeth Köstinger. Der Ministerrat hat in diesem Zusammenhang auch eine Änderung des Ökostromgesetzes verabschiedet. Mit dieser Novelle soll eine vollständige Kostenbefreiung einkommensschwacher Haushalte vom Ökostromförderbetrag geschaffen werden. Ursprünglich hätte die Ende Jänner im Nationalrat beschlossene Änderung des Ökostromgesetzes den Fortbestand von Biomasseanlagen sichern sollen. Dies sei jedoch bei der Abstimmung im Bundesrat an der Fundamentalopposition der SPÖ gescheitert, erinnerte Bundeskanzler Sebastian Kurz. Die Regierung habe daher rasch eine alternative Lösung erarbeitet, die nunmehr vorliege, so Kurz.
Offene juristische Fragen geklärt
Angesichts des Auslaufens vieler Förderverträge und der drohenden Stilllegung von Ökostromanlagen aus fester Biomasse wurde bekanntlich Ende November 2018 ein Initiativantrag im Nationalrat eingebracht. Damit sollte das Ökostromgesetz 2012 novelliert und der Fortbestand der Biomasseanlagen durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Nachfolgetarife gesichert werden. Dieses Gesetz wurde am 30. Jänner 2019 mit einer breiten Verfassungsmehrheit im Nationalrat beschlossen. Am 14. Februar stimmten jedoch die Abgeordneten der SPÖ im Bundesrat gegen dieses Gesetz und verhinderten damit die geplante Lösung für die gefährdeten Holzkraftwerke.
Das heute vom Ministerrat verabschiedete Biomasse-Grundsatzgesetz soll diese Lösungsmöglichkeit sicherstellen. Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf alle Ökostromanlagen auf Basis fester Biomasse, die über einen Fördervertrag zum Einspeisetarif verfügen, welcher zwischen dem 1. Jänner 2017 und dem 31. Dezember 2019 abläuft. Es ist eine maximale Förderdauer von 36 Monaten vorgesehen. Die Höhe des Tarifs soll in den Ausführungsgesetzen der Bundesländer festgelegt werden. „Ich gehe davon aus, dass sich die Länder dabei an den bisherigen Beihilfenrahmen halten“, unterstrich Köstinger.
Das Grundsatzgesetz soll mit einfacher Mehrheit im Nationalrat und Bundesrat beschlossen werden und kostet nicht mehr als die im Bundesrat abgelehnte Ökostromnovelle. „Wir gehen davon aus, dass wir deutlich unter 50 Mio. Euro pro Jahr liegen werden. Mit dieser Lösung wollen wir den betroffenen Anlagenbetreibern möglichst rasch helfen und dafür sorgen, dass die Ökostromanlagen nicht vom Netz gehen müssen“, betonte Köstinger. Um verfassungsrechtliche Bedenken aus dem Weg zu räumen, hat das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus eine Einschätzung des Verfassungsdienstes eingeholt. Auch offene Fragen im Hinblick auf EU-Recht konnten laut Köstinger geklärt werden. Die Ministerin verwies darauf, dass auch Stellungnahmen, die im Rahmen der Begutachtung eingebracht wurden, in dem Gesetzesentwurf soweit wie möglich berücksichtigt wurden.
Entlastung für einkommensschwache Haushalte
Im Rahmen der Sicherung der Holzkraftwerke wurde heute im Ministerrat auch eine Änderung des Ökostromgesetzes verabschiedet. Diese sieht eine vollständige Kostenbefreiung einkommensschwacher Haushalte vom Ökostromförderbetrag vor. „Das ist eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen Energiearmut sowie eine spürbare und sofort wirksame Entlastung für Menschen mit geringerem Einkommen“, stellte Köstinger fest. Profitieren würden davon rund 300.000 Haushalte in Österreich. Die Ministerin hofft, dass die heute vom Ministerrat beschlossenen gesetzlichen Vorhaben eine breite Unterstützung im Parlament bekommen. „Es geht hier nicht um Parteipolitik, sondern um den Kampf gegen Energiearmut und um die Sicherung der Ökostromerzeugung im Sinne des Klimaschutzes“, sagte Köstinger.