• Der Corona-Hilfsfonds ist mit 15 Mrd. Euro dotiert und hilft jenen land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen und Betrieben, die u.a. durch Fixkosten in der Krise und Wertverlust der Waren betroffen sind.
• Darüber hinaus unterstützt der Corona-Hilfsfonds Unternehmen und Betriebe, die mit großen Umsatzeinbußen und Einkommensrückgängen konfrontiert sind.
• Der Corona-Hilfsfonds steht allen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung und beinhaltet zwei Instrumenten, nämlich Haftungsgarantien und Zuschüsse:
1. Haftungsgarantie
o 90% der Kredithaftung wird vom Bund übernommen.
o Bis zu 75% des Schadens wird bei Nachweis ersetzt.
o Die Haftungen dienen zur Sicherstellung der Liquidität des Betriebs.
o Obergrenze: Maximal 3 Monatsumsätze oder 120 Mio. Euro
o Die Laufzeit wird 5 Jahre betragen und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden.
o Voraussetzung: Betrieb und Bedarf in Österreich
o Abwicklung: Ansprechpartner ist die jeweilige Hausbank. Diese setzt weitere Schritte in der Abwicklung.
o Anträge könne bereits ab Mittwoch, den 8. April gestellt werden.
2. Zuschüsse
o Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden und sind steuerfrei.
o Sie werden Betrieben gewährt, die mindestens einen Einbruch von 40% des Umsatzes nachweisen können.
o Gestaffelte Zuschüsse von 25% bis 75% je nach Umsatzeinbruch.
o Die Zuschüsse decken Betriebskosten aber auch Wertverlust von Waren ab (z.B. verderbliche Ware)
o Die Umsatzeinbrüche müssen von einer Stelle (z.B. Wirtschaftsprüfer) bescheinigt werden.
o Voraussetzung: Betrieb und Bedarf in Österreich, Umsatzeinbruch
o Abwicklung: Die Abwicklung erfolgt über die neugegründete COFAG (Covid-19 Finanzierungsagentur), die sich der AWS (Austria Wirtschaftsservice) bedient.
o Anträge könne ab 15. April gestellt werden.
• Es können beide Maßnahmen zusammen, aber auch einzeln in Anspruch genommen werden.
• Auszahlung: Nach Feststellung des Schadens nach Ende des Wirtschaftsjahres (Jahresabschluss).
• Zur Antragstellung wird noch gesondert informiert.