Durch die Schließung der Gastronomie und Hotellerie sind auch mache landwirtschaftliche Sektoren schwer in Mitleidenschaft gezogen. Betriebe, die relevante Teile ihrer Produktion in Gastronomie und Hotellerie liefern, haben mit schweren Umsatzeinbußen zu kämpfen. Für sie wird es künftig den Verlustersatz geben, der die größten Verluste und Einbußen abfedern soll.
Ab 15. Februar 2021 ab 17:00 Uhr kann dieser Verlustersatz für die ersten Branchen (Schweine- und Weinbranche) der indirekt betroffenen Betriebe in der Landwirtschaft onlinebeantragt werden.
Für diese Maßnahme werden insgesamt bis zu 60 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Wer kann den Verlustersatz beantragen?
Berechnungsmodell auf Basis des Deckungsbeitrages:
Berechnungsmodell auf Basis der Bestandmeldung – Weinwirtschaft:
Die Anträge können über die Agrarmarkt Austria (AMA) unter www.ama.at gestellt werden.
“Wir stehen zu unseren bäuerlichen Familienbetrieben, gerade in schwierigen Zeiten. Ab heute (Montag) kann der Verlustersatz in einem ersten Schritt von Schweinehaltern und Weinbauernbeantragt werden. Damit können wir Einkommensverluste zum Teil abfedern. Die Hilfen sollen möglichst schnell, einfach und direkt bei den betroffenen Betrieben ankommen“, sagt Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger.